Rechtsanwalt Christian Haardt

Vertretung von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer berate ich in allen rechtlichen Fragen, die ihr Arbeitsverhältnis betreffen. Dabei zeigt sich in der Praxis immer wieder, daß eine möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung wichtig ist, damit die eigenen Interessen auch tatsächlich wirksam durchgesetzt werden können.

Meine Beratung setzt dabei nicht erst an, "wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist" und Sie die Kündigung erhalten haben. Oft läßt sich durch frühzeitige Konsultation und Beratung ein Konflikt bereits ausräumen, bevor er wirklich entsteht. Wichtig ist dabei auch, als Arbeitnehmer möglichst genau zu wissen, was man darf und was nicht um nicht durch eigenes Fehlverhalten eine Kündigung zu provozieren.

Droht eine Kündigung oder ist sie bereits ausgesprochen, helfe ich Ihnen die richtigen Schritte zur rechten Zeit zu unternehmen, um Ihre Rechte möglichst effektiv auszuüben. Hilfreich dabei sind sowohl meine langjährige Prozeßerfahrung als auch der ständige Umgang mit Arbeitgebern.

Wichtig:
Haben Sie eine Kündigung erhalten und überlegen dagegen zu klagen ist Eile geboten! - Grundsätzlich kann eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden.

 

Mindestens so wichtig wie das ordnungsgemäße und rechtzeitige Vorgehen gegen eine Kündigung ist die Überprüfung des vom Arbeitgeber ausgestellten Zeugnisses. Hier nutzen viele Arbeitgeber die Möglichkeit über bestimmte Elemente in der Zeugnissprache Mitteilungen an etwaige Folgearbeitgeber zu machen, die der Laie in der Regel nicht erkennt. Nur wer um diese Formulierungen weiß und sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzt, hat bei der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt noch eine Chance.

 

Ist das Arbeitsverhältnis beendet und gibt es dann Probleme mit der Arbeitsagentur, stehe ich Ihnen selbstverständlich auch hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

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